Das vorliegende Dokument richtet sich an alle Fachkräfte im Kinder- und Jugendbereich (Erzieher, Lehrpersonal, Sozialarbeiter, Angehörige der Gesundheitsberufe, Therapeuten, Berater u.a.) sowie an alle anderen Fachkräfte, die sich beruflich um Kinder oder Jugendliche kümmern.
Angehörige dieser Berufsgruppen sind oft die Ersten, die Anzeichen einer physischen oder psychischen Notlage beim Kind oder Jugendlichen feststellen.
In einer solchen Situation liegt es in ihrer Verantwortung, für das Kind da zu sein und die ersten erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, mit dem Ziel, das Leiden des Kindes zu beenden, es vor weiteren Gefährdungen zu schützen und strafrechtliche Schritte gegen den mutmaßlichen Täter einzuleiten. Die strafrechtliche Verurteilung verhindert weitere potentielle Übergriffe des Täters.
Das vorliegende Dokument beschreibt die Maßnahmen, die bei Verdacht auf Misshandlung eines Kindes durch einen Erwachsenen oder durch ein anderes Kind zu ergreifen sind.
Verschiedene Formen des Missbrauchs haben rechtliche und psychosoziale Folgen, andere nur psychosoziale Folgen.