Jugendorganisationen

„Der Begriff der Jugendorganisation wird durch das Jugendgesetz 2016 definiert. Gemäß Art. 3.5, sind Jugendorganisationen im Großherzogtum Luxemburg tätige Vereinigungen, einschließlich gemeinnütziger Vereinigungen oder Stiftungen, die gemäß dem Gesetz von 1928 (loi du 21 avril 1928 sur les associations sans but lucratif et les établissements d’utilité publique) über Vereinigungen und Stiftungen gegründet wurden, deren Hauptziel die Arbeit mit jungen Menschen ist. Die Zielsetzungen von Jugendorganisationen sind nicht direkt im gesetzlichen Rahmen festgelegt, aber Jugendorganisationen müssen die wichtigsten Grundsätze und Ziele der Jugendpolitik (wie im Jugendgesetz von 2016 dargelegt) erfüllen, um rechtlich anerkannt zu werden.“

Referenz: Youth Wiki, Kapitel 5.6 Unterstützung von Jugendorganisationen

Siehe auch
Freiwilligenarbeit
non-formales Lernen